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Was in der Verpackung steckt. Und wie wir es belegen.
Lebensmittel kommen direkt mit dem Karton in Berührung. Deshalb gibt es zu jedem Angebot die passenden Nachweise, nicht erst auf Nachfrage.
Demo-Hinweis: Die hier genannten Nachweise sind geplant. Welche genau vorliegen, steht im jeweiligen Angebot. Wir zeigen bewusst keine Siegel, solange wir sie nicht selbst belegen können.
Nachweise
Sechs Themen, die Einkäufer fragen.
Alle Nachweise erhalten Sie mit dem Angebot als PDF, später auch im Kundenportal.
Karton aus verantwortungsvoller Forstwirtschaft
Geplant ist FSC®- oder PEFC-zertifizierter Karton aus Frischfaser. Das Zertifikat des Kartonherstellers kommt mit dem Angebot. Ab Ende 2026 kommen Angaben zur Herkunft der Fasern nach EU-Entwaldungsverordnung dazu.
Lebensmittelkontakt
Konformitätserklärung nach Verordnung (EG) 1935/2004 und Herstellung nach guter Herstellungspraxis (EG) 2023/2006, mit Prüfberichten zur Migration. Für die Beschichtung der Becher gilt zusätzlich die Kunststoff-Verordnung (EU) 10/2011.
PFAS-geprüft nach EU-Verpackungsverordnung
Seit 12. August 2026 gelten EU-weit Grenzwerte für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Geplant ist eine Fettbarriere ohne zugesetzte PFAS. Den Prüfbericht eines Labors erhalten Sie mit dem Angebot.
Becher: Kennzeichnung „Produkt enthält Kunststoff“
Pappbecher sind innen mit PE beschichtet. Nach der EU-Einwegkunststoffrichtlinie muss deshalb ein einheitliches Zeichen direkt auf dem Becher stehen. Wir drucken es mit, Sie müssen nichts nachkleben.
Schwermetalle und Druckfarben
Für alle Verpackungen gilt ein EU-Grenzwert für die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom. Den Nachweis dazu und die Angaben zu den Druckfarben erhalten Sie mit dem Angebot.
Ihre Pflichten in Deutschland
Wer verpackte Ware an Endkunden abgibt, braucht eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID und beteiligt sich an einem dualen System. Wer Becher als Erster in Deutschland in Verkehr bringt, meldet sich zusätzlich beim Einwegkunststofffonds. Wir sagen Ihnen im Angebot, was für Ihre Bestellung gilt.
Mit dem Angebot
Ihr Nachweis-Paket
- Konformitätserklärung Lebensmittelkontakt
- Prüfbericht Migration
- Prüfbericht PFAS
- Zertifikat FSC® oder PEFC des Kartons
- Technisches Datenblatt mit Maßen und Grammatur
- EU-Konformitätserklärung nach Verpackungsverordnung
- Bei Bechern: Nachweis der Kennzeichnung
- Hinweise zu LUCID und Einwegkunststofffonds
Hinweise zu Gesetzen sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Nachweise vorab sehen?
Mit dem Musterpaket schicken wir Ihnen auf Wunsch Beispiel-Unterlagen mit, damit Ihr Qualitätsmanagement früh prüfen kann.